Das Energieausweis-
Vorlagegesetz 2012 (EAVG)

Mit dem Jahr 2012 ist ein neues Energieausweis-Vorlagegesetz in Kraft getreten, das die Vorgaben der EU umsetzt und das alte EAVG aus dem Jahr 2006 ersetzt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind nun verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.

Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE 

Schon bisher war im Energieausweis der sogenannte Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KWh/m²/a) enthalten. In Zukunft wird zusätzlich ein neuer Wert auf der ersten Seite des Energieausweises auszuweisen sein: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE.

Informationspflicht in den Immobilienanzeigen 

Neu ist auch die Verpflichtung von Verkäufern, Vermietern und Immobilienmaklern, bereits in den Immobilienanzeigen in Print- und Online-Medien sowohl den Heizwärmebedarf (HWB), als auch den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) anzugeben. Wenn dies nicht geschieht, begehen die Genannten eine Verwaltungsübertretung und müssen mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.450,- rechnen. Sollte allerdings noch ein „alter“ Energieausweis vorliegen, der ja insgesamt 10 Jahre Gültigkeit hat, reicht die Angabe des HWB im Inserat aus. 

Neue Details und Durchsetzungsmöglichkeiten 

Verkäufer und Vermieter müssen nun den Energieausweis „rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung“ vorlegen, damit Interessenten genügend Zeit haben, ihn in ihre Entscheidung einzubeziehen. 

Ausgehändigt werden muss der Energieausweis nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss. Der Käufer bzw. Mieter kann dies nun auch - nach Ablauf der 14-tägigen Frist und vorheriger Aufforderung - gerichtlich einklagen oder aber selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die Kosten dafür gegen den Verkäufer oder Vermieter klagsweise geltend machen. 

Wird kein Energieausweis vorgelegt, so gilt wie schon bisher zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. 

Wie sehr sich die Energiekennzahlen einer Immobilie auf die Entscheidungsfindung der Kunden auswirken werden, wird sich zeigen. Sicher ist, dass Themen wie Betriebs- und Heizkosten noch stärken in den Fokus rücken und bei ansonsten vergleichbaren Immobilien ein neues, wesentliches Entscheidungskriterium darstellen werden.