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Kleines Modellhaus auf Münzstapeln
08.06.2026
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Wissenswertes zur Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Wer eine Immobilie verkauft, freut sich in der Regel über den erfolgreichen Abschluss. Gleichzeitig stellt sich jedoch die wichtige Frage: Fällt beim Verkauf eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an? Die Antwort lautet: In vielen Fällen ja, allerdings gibt es auch Ausnahmen und Besonderheiten.

Damit Sie Ihre Immobilienentscheidung gut informiert treffen können, verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen der Immobilienertragsteuer in Österreich.

Was ist die Immobilienertragsteuer?

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die grundsätzlich anfällt, wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Sie betrifft sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen und Häuser.

Grundsätzlich wird der Gewinn aus dem Verkauf besteuert, also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös. Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene Nebenkosten oder wertsteigernde Investitionen berücksichtigt werden.

Wann fällt die ImmoESt an?

Die Immobilienertragsteuer kommt grundsätzlich dann zur Anwendung, wenn:

  • eine Immobilie verkauft wird,
  • ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht und
  • keine gesetzliche Steuerbefreiung greift.

Da jeder Immobilienverkauf individuelle steuerliche Besonderheiten mit sich bringen kann, ist eine frühzeitige Prüfung der persönlichen Situation empfehlenswert.

Welche Ausnahmen gibt es?

Das österreichische Steuerrecht sieht mehrere wichtige Befreiungen vor.

Hauptwohnsitzbefreiung

Eine der bekanntesten Ausnahmen ist die Hauptwohnsitzbefreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes steuerfrei.

Entscheidend sind unter anderem die Dauer der tatsächlichen Nutzung als Hauptwohnsitz und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Da diese Regelungen im Detail komplex sein können, sollte jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Herstellerbefreiung

In bestimmten Fällen kann auch die sogenannte Herstellerbefreiung greifen. Sie betrifft Gebäude, die von dem Eigentümer selbst errichtet wurden. Allerdings gibt es auch hierfür zahlreiche Voraussetzungen und Einschränkungen.

Wie wird die Immobilienertragsteuer berechnet?

Die genaue Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

  • Zeitpunkt des Immobilienerwerbs
  • Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten
  • Investitionen in Sanierungen oder Modernisierungen
  • Verkaufsnebenkosten
  • mögliche steuerliche Befreiungen

Gerade bei älteren Immobilien oder geerbten Liegenschaften kann die steuerliche Beurteilung sehr komplex sein. Eine fundierte Vorbereitung schafft hier Sicherheit und hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wer führt die Immobilienertragsteuer ab?

In der Praxis wird die Immobilienertragsteuer bei vielen Verkaufsvorgängen von der vertragserrichtenden Rechtsanwältin bzw. vom vertragserrichtenden Rechtsanwalt oder der vertragserrichtenden Notarin oder dem vertragserrichtenden Notar berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dadurch wird der Ablauf für Verkäufer wesentlich erleichtert.

Warum eine gute Vorbereitung wichtig ist

Ein Immobilienverkauf umfasst weitaus mehr als nur die Suche nach einem passenden Käufer. Auch steuerliche und rechtliche Aspekte sollten frühzeitig berücksichtigt werden, um einen reibungslosen und planbaren Verkauf zu gewährleisten.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist dafür eine wichtige Grundlage. Sie schafft Transparenz über den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie und hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Unser Tipp: Beratung von Immobilien Scheffauer anfordern

Jeder Immobilienverkauf ist individuell. Ob es sich um den Hauptwohnsitz, eine Anlagewohnung, eine geerbte Immobilie oder ein Grundstück handelt, kann die steuerlichen Auswirkungen beeinflussen.

Immobilien Scheffauer ist Ihr regional verwurzelter Immobilienexperte. Wir begleiten Sie mit umfassender Marktkenntnis, persönlicher Beratung und einem Rundum-Service aus einer Hand. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Netzwerkpartnern unterstützen wir Sie dabei, Ihren Immobilienverkauf sorgfältig vorzubereiten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Unser gemeinsames Ziel ist ein reibungsloser Verkauf zu einem fairen Preis. Dabei können Sie sicher sein, dass auch steuerliche Fragestellungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine weiterführende Beratung zu Ihrem Immobilienprojekt.

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