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18.12.2024

Fördermittel für thermische Gebäudesanierungen im Jahr 2025

Die thermische Sanierung von Gebäuden ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Senkung der Energiekosten. Für das Jahr 2025 stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung, die Hauseigentümer dabei unterstützen, ihre Gebäude energieeffizient zu gestalten. Immobilien Scheffauer informiert Sie umfassend und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme dieser Förderungen.

Verfügbare Fördermittel im Jahr 2025

Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat für die Jahre 2024 und 2025 ein Förderprogramm aufgelegt, um die energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen maßgeblich zu unterstützen. Insgesamt stehen dafür jeweils 120 Millionen Euro aus den Energieeffizienzmitteln des Umweltförderungsgesetzes zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, thermisch-energetische Sanierungen zu erleichtern und damit nicht nur die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern, sondern auch die Wohnqualität und die Heizkosten für die Mieter zu optimieren.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Bauvereinigungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) haben die Möglichkeit, eine Förderung für die thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Wohnbauten zu beantragen. Diese Gebäude müssen mindestens drei Wohneinheiten aufweisen und vor mindestens 15 Jahren errichtet worden sein. Anträge können von den Eigentümern selbst oder von deren bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. der Hausverwaltung, gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens
  • Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren

Sanierungsbonus für Privathaushalte

Privatpersonen haben die Möglichkeit, umfassende Förderungen für die thermische Sanierung ihrer Immobilie in Anspruch zu nehmen. Der Sanierungsbonus ist speziell auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser ausgerichtet und bietet erhebliche finanzielle Unterstützung bei der energieeffizienten Modernisierung von Altbauten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, deren Gebäude älter als 15 Jahre sind. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die die Kosten der Sanierung tragen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Antrag online gestellt werden und es gelten bestimmte Fristen und Rahmenbedingungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes wesentlich verbessern. Dazu zählen Maßnahmen wie

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens
  • Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren

Warum jetzt sanieren?

Die Vorteile einer thermischen Sanierung sind zahlreich und überzeugend:

  1. Hohe Förderungen: Der Bund stellt derzeit besonders großzügige Mittel zur Verfügung. Zusätzlich können Landesförderungen in Anspruch genommen werden.
  2. Finanzielle Einsparungen: Geringere Energiekosten führen zu einer schnellen Amortisation der Investition.
  3. Umweltfreundlichkeit: Weniger Energieverbrauch ist gut für die Umwelt und spart Kosten.
  4. Komfortsteigerung: Im Sommer bleiben die Räume kühler, im Winter heizen sie sich schneller auf und bleiben länger warm.
  5. Wertsteigerung der Immobilie: Durch die verbesserte Energieeffizienz steigt auch der Marktwert Ihrer Immobilie.

Lassen Sie sich professionell beraten

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung! Unser Team von Immobilien Scheffauer hilft Ihnen gerne dabei, den optimalen Weg für die thermische Sanierung Ihres Gebäudes zu finden und die verfügbaren Förderungen bestmöglich zu nutzen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von den Förderungen im Jahr 2025.

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