Wissenswertes zum Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument auf dem österreichischen Immobilienmarkt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur mehr Transparenz bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohngebäuden. Für Eigentümer sowie potenzielle Käufer oder Mieter gilt: Wer den Energieausweis versteht, ist klar im Vorteil.

Im Folgenden erfahren Sie, warum der Energieausweis so wichtig ist, welche Informationen er liefert, wer ihn ausstellen darf und welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen.

Warum ist der Energieausweis wichtig?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes sowie dessen Energieverbrauch. Er ermöglicht es Interessenten, verschiedene Immobilien hinsichtlich ihres Energiebedarfs zu vergleichen. Gerade angesichts steigender Energiekosten ist dies ein zentrales Entscheidungskriterium für Mieter und Käufer. Für Eigentümer ist der Energieausweis darüber hinaus ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

Welche Informationen beinhaltet der Energieausweis und wer darf ihn ausstellen?

Der Energieausweis enthält detaillierte Angaben zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Zu den wichtigsten Inhalten zählen:

  • Der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
  • Energieklassen, die auf einen Blick erkennbar machen, wie effizient das Gebäude ist
  • Empfehlungen für energetische Verbesserungen
  • Angaben zur Art der Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung

Der Energieausweis darf ausschließlich von befugten und qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, zum Beispiel von Ziviltechnikern, Baumeistern, konzessionierten Ingenieurbüros oder zertifizierten Energieberatern.

Wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden? Wann ist er Pflicht?

Ein Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn ein Wohngebäude, eine Wohnung oder ein sonstiger Nutzungsgegenstand verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis, wie HWB und fGEE, angegeben werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorliegen und dem Käufer bzw. Mieter ausgehändigt werden.

Wer ist von der Vorlagepflicht ausgenommen?

Ein Energieausweis ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ausgenommen sind beispielsweise:

  • Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste oder religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten oder landwirtschaftliche Nutzgebäude mit geringem Energiebedarf
  • Frei stehende Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m²

Welche Strafen drohen bei Nichtvorlage?

Wird der Energieausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder werden die erforderlichen Angaben in Inseraten nicht gemacht, drohen empfindliche Geldstrafen. Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) kann die Behörde in solchen Fällen eine Strafe von bis zu 1.450 Euro verhängen. Zudem können Käufer oder Mieter die Ausstellung des Energieausweises einklagen bzw. eine Reduzierung des Kauf- oder Mietpreises verlangen.

Sichern Sie sich ab: Mit einem gültigen Energieausweis ohne Risiken verkaufen und vermieten

Der Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wertvolles Instrument, das für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgt. Wer frühzeitig auf seine Gültigkeit und Korrektheit achtet, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen und rechtlichen Konsequenzen.

Sie planen den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Tirol, im Zillertal, in Kufstein oder der Umgebung? Wir von Immobilien Scheffauer stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung rund um den Energieausweis und alle weiteren Schritte des Immobilienverkaufs zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und persönlich.

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