Immobilie & Erbschaft: Ihr Wegweiser durch den Erbfall

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Immobilien Scheffauer steht Ihnen in dieser besonderen Situation mit umfassendem Know-how in Tirol und dem Bezirk Schwaz zur Seite.

Erbe annehmen oder ausschlagen?

In Österreich haben Sie die Möglichkeit, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie sich innerhalb der sogenannten Ausschlagungsfrist von drei Monaten entscheiden. Die Annahme der Erbschaft bedeutet, dass Sie sowohl das Vermögen als auch allfällige Schulden übernehmen. Eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung sind daher ratsam.

Erbschaftssteuer in Österreich

Seit dem 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr. Allerdings müssen Erben die Eintragungsgebühr ins Grundbuch und eine allfällige Grunderwerbssteuer berücksichtigen. Diese Kosten können je nach Wert der Immobilie unterschiedlich hoch ausfallen und sollten in die Kalkulation einbezogen werden.

Optionen für Alleinerben

Als Alleinerbe einer Immobilie haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Sie sorgfältig abwägen sollten:

Eigennutzung

Die Eigennutzung einer geerbten Immobilie bietet die Möglichkeit, selbst einzuziehen und ein neues Zuhause zu genießen. Diese Option kann besonders attraktiv sein, wenn die Immobilie einen besonderen emotionalen Wert hat oder gut zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Beachten Sie jedoch, dass auch laufende Kosten wie Instandhaltung, Grund- und Grunderwerbsteuer sowie ggf. Modernisierungsarbeiten anfallen können.

Vermietung

Wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst nutzen wollen oder können, ist die Vermietung eine hervorragende Möglichkeit, regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Eine gut gelegene und gepflegte Immobilie kann stabile Mietrenditen erwirtschaften und so ein zusätzliches Einkommen generieren. Dabei sind jedoch auch die mit der Vermietung verbundenen Aufwendungen wie die Suche nach geeigneten Mietern, Instandhaltungsarbeiten und rechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen. 

Verkauf

Richterhammer neben Hausmodell

Durch den Verkauf der geerbten Immobilie kann der Immobilienwert in liquide Mittel umgewandelt werden. Dieser Schritt ermöglicht eine rasche Kapitalbeschaffung, die z. B. für andere Investitionen, Schuldenabbau oder persönliche Projekte genutzt werden kann. Um den optimalen Verkaufspreis zu erzielen, ist eine professionelle Bewertung und Vermarktung durch Experten wie Immobilien Scheffauer entscheidend. 

Treffen Sie die Entscheidung zum Umgang mit der geerbten Immobilie vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen und finanziellen Situation. Eine gründliche Analyse Ihrer Optionen unter Berücksichtigung Ihrer langfristigen Pläne und aktuellen Bedürfnisse ist unerlässlich.

Komplexität bei Mehrfacherben

Eine Erbschaft kann komplexer werden, wenn mehrere Personen erben. Eine Erbengemeinschaft erfordert abgestimmte Entscheidungen, die zu Konflikten führen können. Unterschiedliche Auffassungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung der Immobilie können den Entscheidungsprozess erschweren. Rechtzeitige Mediation und professionelle Beratung sind daher unerlässlich, um faire und einvernehmliche Lösungen zu finden. Zusätzlich zu unseren Immobilienmaklern lohnt sich die Konsultation eines Rechtsexperten, der Ihnen das Thema Erbrecht von Immobilien näher bringen kann.

Immobilienbewertung durch Sachverständige

Unabhängig von der Anzahl der Erben ist es wichtig, im Erbschaftsfall eine Wertermittlung der Immobilie einzuholen. Sie können diese von einem erfahrenen Makler oder Sachverständigen bewerten lassen. Eine professionelle Bewertung garantiert nicht nur eine realistische Einschätzung des Marktwertes, sondern dient auch als Grundlage für faire Entscheidungen und Verhandlungen. Sollte es bei Erbengemeinschaften zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen, empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten von unseren Sachverständigen, das – sofern nötig – vor Gericht standhalten kann.

Beratung und Unterstützung

Immobilien Scheffauer bietet Ihnen umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen rund um das Thema Erbschaft und Immobilien. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und die nächsten Schritte.

Häufige Fragen zu geerbten Immobilien

Welche ersten Schritte sollten Erben einer Immobilie in Tirol setzen?

Nach dem Todesfall sollten Erben die Verlassenschaftsabhandlung beim Notar bzw. Gerichtskommissär einleiten, Wertunterlagen sammeln (z. B. Grundbuchauszug, Schätzgutachten) und klären, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Für Immobilien empfiehlt sich frühzeitig eine Verkehrswertermittlung, um Entscheidungen zu Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung auf belastbarer Grundlage zu treffen.

Wie läuft die Grundbuch­umschreibung eines geerbten Hauses ab?

Die Eintragung erfolgt nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens mittels Einantwortungsbeschluss. Mit diesem Beschluss kann der Erbe beim Grundbuch die Eigentumsübertragung beantragen. Kosten fallen u. a. für die Eintragungsgebühr (1,1 % des Wertes) sowie die gerichtlichen Gebühren an.

Welche Steuern fallen bei der Erbschaft einer Immobilie in Tirol an?

Seit 2008 gibt es in Österreich keine klassische Erbschaftssteuer mehr. Allerdings entsteht beim Grundbuchseintrag die Grunderwerbsteuer (GrESt):

  • Innerhalb der Familie durch Erbschaft = unentgeltlicher Erwerb: 0,5 % für die ersten € 250.000 des Grundstückwertes, 2 % für die nächsten € 150.000, 3,5 % für Beträge über € 400.000.
  • Zusätzlich: 1,1 % Grundbuchsgebühr.
  • Weitere steuerliche Folgen ergeben sich ggf. bei einem späteren Verkauf (Immobilienertragsteuer).

Welche Besonderheiten gelten für Erbengemeinschaften?

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, in der alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen. Das betrifft Verkauf, Vermietung, Modernisierung oder Nutzung. Uneinigkeit kann zu Blockaden führen – ein professionell moderierter Verkaufsprozess durch die erfahrenen Immobilienmakler von Immobilien Scheffauer oder die Auseinandersetzung der Gemeinschaft (Auszahlung/Anteilsübertragung) schafft Klarheit.

Wann lohnt sich ein Verkauf einer geerbten Immobilie in Tirol und welche Schritte sind sinnvoll?

Ein Verkauf bietet sich an, wenn Sanierungsbedarf besteht, keine Eigennutzung geplant ist oder eine Erbengemeinschaft uneins ist. Wichtig sind:

  1. Professionelle Bewertung nach Tiroler Marktgegebenheiten
  2. Klärung steuerlicher Fragen (v. a. Immobilienertragsteuer beim Verkauf)
  3. Zusammenstellung aller Unterlagen (Energieausweis, Pläne, Grundbuchsdaten)
  4. Maklerauftrag zur Vermarktung inkl. rechtssicherer Kaufabwicklung.

Welche Möglichkeiten haben Erbengemeinschaften, wenn sich die Miterben nicht einigen können?

Erben können eine einvernehmliche Lösung suchen – etwa Verkauf und Erlösverteilung, Vermietung, oder die Übernahme durch einen einzelnen Erben. Scheitert dies, bleibt der Weg über ein gerichtliches Auseinandersetzungsverfahren, bei dem die Immobilie im schlimmsten Fall versteigert wird. Frühzeitige Mediation oder Beratung kann solche Szenarien verhindern.

Was müssen Erben beachten, wenn sie eine geerbte Immobilie vermieten wollen?

Vor Vermietung sollten Zustand, Sanierungsbedarf und rechtliche Rahmen geprüft werden (Mietrecht, Energieausweis, Betriebskosten). Eine marktgerechte Mietpreisermittlung für Immobilien in Tirol, Zillertal, Mayrhofen, Kufstein und der Umgebung ist entscheidend. Bei Erbengemeinschaften ist außerdem die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Die Einnahmen aus der Vermietung müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Konsultieren Sie hierzu gerne Ihren Steuerberater.

Benötigt man für die Erbschaft einer Immobilie in Tirol und Umgebung ein Gutachten?

Ein Gutachten von unseren versierten Sachverständigen ist sehr empfehlenswert, da es für die Grunderwerbsteuer, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und spätere Verkaufsentscheidungen wichtig ist. Professionelle Gutachten liefern belastbare Zahlen und vermeiden Konflikte über den tatsächlichen Wert der Immobilie.

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